Waldbrand in Haibach/D.: Erster Einsatz für die EFU Einheit

Am 15. Mai brach in der Gemeinde Haibach aus bisher unklarer Ursache ein Waldbrand aus. Auf ca. 300m² brannte der Wald, und somit musste die Alarmstufe 2 und in weiterer Folge Feuerwehren aus der Alarmstufe 3 alarmiert werden. Da die Löschwassersituation in diesem Bereich sehr kritisch ist, wurde das Löschwasser mittels Tanklöschfahrzeugen und Güllefässern zum Brandort gebracht.
Da unsere neue "Einsatzführungsunterstützung", kurz EFU-Einheit seit genau diesem 15. Mai einsatzbereit gemeldet wurde, kam es ohne Schonzeit gleich zum ersten Einsatz. Im Bereich der Einfahrt in das Aschachtal gliederte sich unsere Einheit mit Kommandofahrzeug und Anhänger an die bestehende Einsatzleitstelle der FF Hilkering-Hachlham an. Wir unterstützten die Kameraden mit der Protokoll und Lageführung, sowie mit der Koordinierung bzw. Nachalarmierung weiterer Einsatzkräfte. Im Einsatz standen 8 Mann mit KDOF St. Marienkirchen und EFU Anhänger und KDOF Prambachkirchen und der Leitung von Stützpunktleiter HBI d.F. Martin Perfahl. Nach ca. 3 Stunden war der Brand soweit abgelöscht, dass die EFU Einheit die Einsatzbereitschaft wieder herstellen konnte und vor Ort nur eine Brandwache die Stellung halten musste. 
Wir bedanken uns für die überaus gute Zusammenarbeit mit allen beteiligten Einsatzkräften!

Fotos: FF St. Marienkirchen, FF Haibach

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Monatsübung Mai: Brand eines landwirtschaftlichen Objektes

Da Übungsthema im Mai befasste sich mit dem Brand eines landwirtschaftlichen Objektes. Im Übungsszenario waren mehrere vermisste Personen, die unter schwerem Atemschutz gerettet werden mussten. Zeitgleich zur Personenrettung wurde von einem nahegelegenen Teich eine Zubringerleitung zum TLF aufgebaut, um eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Mittels Korbschleiftrage mussten mehrere verletzte Personen über Stiegen vom Heuboden heruntergebracht werden, weiters wurde unter dem Einsatz eines C-Strahlrohres die Feuermauer geschützt. Herzlichen Dank an Fam. Eder, für die Zurverfügungstellung des Bauernhauses als Übungsobjekt!

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